Mehmet Aykol, Gründungsmitglied der GG/BO, wurde in die Türkei abgeschoben. Mehmet schrieb uns dazu am 07.04.20:
„Ich stand kurz vor der Entlassung mit Reststrafe auf Bewährung. Das Landgericht Berlin hat ein Gutachten in Auftrag gegeben und wollte mich entlassen. Dort läuft auch noch mein Verfahren wegen Reststrafe auf Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft hat aber von einer weiteren Vollstreckung gem. § 456a StPO abgesehen und die Ausländerbehörde hat mich dann am 3.3.2019 abgeschoben und mir 8 Jahre Einreiseverbot gegeben. (…)
Die Ausländerbehörde agiert nicht als Einwanderungsbehörde, sondern als Abschiebebehörde. Der unbefristete Aufenthalt für mich wurde mit der Begründung widerrufen, weil von mir angeblich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hervorgehen soll. Aus dem selben Grund sitzen auch einige Gefangene in der Sicherungsverwahrung.
Theoretisch hätte ich den Nachweiß erbringen können, dass ich nicht mehr gefährlich bin. Wenn Gefangene z.B. Haftlockerungen bekommen und in den offenen Vollzug verlegt werden und als Freigänger arbeiten, können sie argumentieren, dass sie sich in der Öffentlichkeit befinden und daher nicht mehr gefährlich sind für selbige. Damit dass nicht passiert, werden ausländische Inhaftierte selten gelockert. Ich hätte auch den Nachweiß, dass ich nicht mehr gefährlich bin dadurch erbringen können, dass ich durch ein Gutachten mit Reststrafe auf Bewährung entlassen worden wäre. Um das aber zu verhindern, agiert die Abschiebebehörde und die Staatsanwaltschaft zusammen. Die Staatsanwaltschaft kommt von Amtswegen mit der Entscheidung, von der weiteren Vollstreckung abzusehen, einer Entscheidung des Landgerichts Berlin bzgl einer Reststrafe auf Bewährung zuvor. Abschiebebehörde und Staatsanwaltschaft wollen Abschiebungen vollziehen und sind nicht darauf ausgelegt, dass ein Gefangener den Nachweis erbringt, dass er nicht mehr gefährlich ist. Deswegen machen ausländische Inhaftierte in der Regel die Endstrafe oder werden vorzeitig aus der Haft abgeschoben, weil die Staatsanwaltschaft ja von der weiteren Vollstreckung absieht.
Mit der Vollziehung der Abschiebung bin ich erst mal aus Deutschland weg. Dass Verfahren mit der Reststrafe auf Bewährung läuft weiter. Zur Begutachtung muss ich, als Abgeschobener!, nach Deutschland kommen. Dazu muss ich beim Landgericht ein Freies Gleit beantragen. Wenn mir das Landgericht Freies Gleit gewährt, dann muss ich bei der Abschiebebehörde eine Einreisegenehmigung beantragen. Die Abschiebebehörde gibt aber in der Regel die Genehmigung nicht und der Abgeschobene muss dies bei Verwaltungsgericht einklagen. Er muss sowohl für die Begutachtung und auch für die Entscheidung des Landgerichts für die Reststrafe auf Bewährung im Deutschland anwesend sein. Dennoch werden die Ausländische Inhaftierten abgeschoben, ohne dass das Landgericht das Entlassungsverfahren abgeschlossen hat. (…) Die Vorgehensweise der Abschiebebehörde und Staatsanwaltschaft riechen nach Ausländerfeindlichkeit und Rassismus!“
Mehmet war jahrelang innerhalb der GG/BO aktiv, hat sich für andere Gefangene eingesetzt und sich nicht mundtot machen lassen. Schon allein dieser Umstand hatte Repressalien zur Folge. Dass er keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, machte seine Haft- und jetzt Lebensbedingungen noch schwieriger.
Mehmets Geschichte ist eine der vielen von „nicht-deutschen“ Gefangenen. Auch, wenn Abschiebungen teilweise durch Corona ausgesetzt sind, bedeutet das nicht, dass ein Ende des institutionellen Rassismus, wie sich beispielsweise auch durch die aktuelle Situation auf Lesbos zeigt, in Sicht ist. Der Kampf gegen Rassismus und Faschismus bleibt auch in diesen Zeiten wichtiger denn je. Handlungsmöglichkeiten gibt es viele, wie beispielsweise die Chronik zu antifaschistischen Interventionen in Berlin nach Hanau zeigt.
In diesem Sinne wollen wir an dieser Stelle zwei weitere Faschos öffentlich machen: Alexander German (kein Witz) und Peter Jansen. Beide arbeiten in der JVA Tegel und werden von etlichen Gefangenen als „absolute Faschos, die das auch deutlich zeigen“ bezeichnet. Macht was draus!