Bützow: Verfassungsbeschwerde gewonnen!

Der Gefangene Andreas Bach, früher im Knast Bützow, heute im Knast Tegel, hat eine Verfassungsbeschwerde im Bezug auf angehaltene Post zwischen ihm und der Gefangenenzeitung „der Lichtblick“ durch den Knast Bützow, gewonnen.
Die Gefangenenzeitung wird aufgrund ihrer kritischen Berichterstattung derzeit in mehreren Knästen in der BRD, unseres Wissens nach in Bützow, Butzbach, Kassel und Schwalmstadt, angehalten.

Nachfolgend berichtet Andreas, wie er die Beschwerde gewann. Da seine gewählte Strategie auch für andere Gefangene hilfreich sein kann, sollte ihre Post/Zeitungen angehalten werden, geben wir sie hier ausführlicher wieder.
Der Bericht wurde von Andreas selbst in der Dritten Person verfasst und wir teilen seine Empörung, allerdings nicht immer seine Wortwahl. Wir werden aber weder ihn, noch seine Inhalte zensieren – denn wir stehen Seite an Seite, gegen ihre Repression und für die Belange der Gefangenen.

Falls ihr Andreas schreiben möchtet, hier seine derzeitige Adresse:
Andreas Bach – Seidelstr. 39 – 13507 Berlin

Bundesverfassungsgerichts verpasst der JVA Bützow, das Land- und Oberlandesgericht Rostock eine lautstarke Ohrfeige

Mit seiner Entscheidung vom 18.08.2021 hat das BVerfG (AZ: 2 BvR 2181/20) die Grundrechte von Andreas gestärkt und festgestellt, dass das Anhalten eines an Ihn gerichteten Briefes der Redaktion des lichtblicks (Berlin) im September 2019 nicht nur Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG, sondern unmittelbar seine Grundrechte aus Art. 19 Abs. 4 GG (effektiver Rechtschutz) verletzt hat. [Anmerkung C4F: wir berichteten damals darüber.]

Dass die Justizvollzugsanstalt Bützow immer wieder in der Vergangenheit, und noch heute, ihren diktatorischen Grundzügen nachkommen will, ist nicht abzustreiten. Erneut hat der lichtblick in seiner Ausgabe 3|2021 (www.lichtblick-zeitung.org) die bizarren Zustände in dieser JVA klar hervorgehoben. Der lichtblick wurde dementsprechend von den gesetzlichen Ignoranten eingezogen und erneut die Grundrechte der Meinungs- Presse- und Informationsfreiheit mit Füßen getreten. Dies erinnert an Zeiten, in der die staatliche Ordnung in einer Diktatur eingebunden war und Zeitungen verboten werden konnten.

Eine Zeitung zu verbieten, die unzensiert und frei in einer Demokratie berichtet, dies ist nicht nur antidemokratisches Verhalten, sondern es spiegelt die gesetzes- und Grundrechtstreue in der JVA Bützow wieder. Diese ist weder vorhanden, noch wird dort nach Recht und Gesetz gehandelt. Repressionen sind an der Tagesordnung und eine Justizbande treibt dort Ihr Unwesen. Ein Anstaltsleiter ist die Marionette einer gesamten und teils kriminellen Clique, die ihre eigenen und persönlichen Interessen verfolgen.
Der beinhaltete Artikel der Redaktion ist anhand von Fakten belegt. Mit dem Anhalten der lichtblickausgabe 3|2021 wird jedoch deutlich, dass man sich hinter den Mauern in Vertuschung übt, statt Aufklärung zu schaffen und die Täter der Justiz zur Verantwortung zu ziehen. Es wird daher Zeit, dass sich die Politik mit den Rahmenbedingungen der JVA Bützow und einzelnen Verstrickungen bis in das Justizministerium -wo nach Gutwillen und wegen bester Bindungskraft die Stellen in der JVA Bützow vergeben wurden – befasst.

Andreas hatte bereits in den Jahren 2018-20 [Anmerkung C4F:  hier die Berichte bis Februar 2020 und hier ab März 2020] über die miserablen Zustände in dieser JVA Bützow berichtet. Immer wieder hat die JVA Bützow versucht, ihn in seinem Wirken einzuschränken. Repressionen wurden ausgeübt und teils erfundene und gefälschte Berichte über sein Verhalten erstellt. Eine Zusammenarbeit mit den Medien und der Gefangenengewerkschaft (GG/BO) führten soweit, dass eine Hausleiterin im G-Haus der JVA Bützow, auch nicht vor Verleumdungen zurückgeschreckt hat.

Diese Verleumderische und teils kriminelle Struktur ist nun mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts offen gelegt und höchstrichterlich festgestellt worden. Auch das Strafvollzugsarchiv (Prof. Dr. Feest) hat nunmehr diesen Beschluss des BVerfG veröffentlicht (www.strafvollzugsarchiv.de). (…)

Die Justizvollzugsanstalt und die damals verantwortliche Hausleiterin Claudia K. wollte nur mit den Ihr zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin gegen Andreas vorgehen und ihre persönliche Repression ausüben. Es sei zu erwähnen, dass Andreas bereits zu diesem Zeitpunkt einer Postkontrolle unterzogen war, die letztendlich auch nur ein Fantasiegebilde war um den Kontakt zu den Medien und zur GG/BO zu verhindern.

Andreas wendete sich mit folgendem Vorbringen an das Landgericht Rostock:

Der Antragsteller begehrte die Feststellung, dass das Anhalten des Briefes rechtswidrig, ermessensfehlerhaft und verfassungswidrig sei. Es verletze seine Meinungsfreiheit und die allgemeine Informationsfreiheit. Eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung liege nicht vor.

Das Landgericht Rostock (3. Strafvollstreckungskammer unter Vorsitz des Richters Goebels) hatte das Anhalten des lichtblick-Briefes als legitim angesehen, ohne sich auch nur im Ansatz mit der Sache auseinanderzusetzen und es argumentierte wie folgt:

Mit Beschluss vom 2. Juli 2020 wies das Landgericht Rostock den Antrag mangels berechtigten Feststellungsinteresses als unzulässig zurück. Das Oberlandesgericht Rostock habe bereits in einem Beschluss vom 14. Februar 2020 – 20 Ws 229/19, 13 StVK 322/19 – darauf hingewiesen, dass ein solches für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Postkontrolle hinsichtlich eines einzelnen Briefes fehle, wenn die Anordnung der Postkontrolle bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens sei. So liege der Fall hier, da die Anordnung der Postkontrolle gemäߧ 34 Abs. 1 StVollzG M-V schon Gegenstand eines anderen, bereits anhängigen Verfahrens sei.

Eine Stellungnahme holte sich das Landgericht erst gar nicht von der Anstalt ein. Auch hat sich das Landgericht Rostock nicht mit den Grundrechtsverletzungen nicht auseinandergesetzt. Andreas legte unmittelbar Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts ein. Auch das Oberlandesgericht, unter Vorsitz des Richters Hahnenkamp hatte Ihn rechtlich leerlaufen lassen.

Dass die Gerichte Weisungen des Justizministeriums erhalten statt unabhängig zu urteilen, ist in diesem Bundesland eine offene Wahrheit und wer als Richter dort Gefangenenfreundlich entscheidet, wird seines Posten beraubt. Dies sind Zustände wie vor über 80 Jahren. Eine unabhängige Justiz, im Rahmen der Entscheidungskraft in Sachen Strafvollzug, gibt es in M-V nicht. Obwohl den Richtern selbst, die Zustände hinter den Mauern der JVA Bützow bekannt sind, will rechtlich keiner von ihnen Abhilfe schaffen. Dies ist die Justiz in M-V.

Andreas hatte bereits zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt, dass er Verfassungsbeschwerde einlegen wird um sich gegen diese Diktatur zu wehren. Diese Verfassungsbeschwerde ist nun entschieden worden und die schallende Ohrfeige hört man mittlerweile bundesweit.

(…)

Wer sich den Artikel des lichtblick (ww.lichtblick-zeitung.org) von Seite 38-44 vor Augen hält, wird erkennen, dass es in der JVA Bützow an mafiösen Strukturen nicht mangelt. Gemäß Rechts und Gesetz hätte die Hausleiterin Christiane A. nach den Vorkommnissen freigestellt werden müssen. Das dies nicht geschehen ist und Sie weiterhin Druck auf Zeugen ausübt und ihre Diktatur weiterbetreibt, hat sie ihren glorreichen Verbindungen in das Justizministerium zu verdanken. Diese aufgebaute und teils kriminelle Struktur lassen auch Straftaten der Strafvereitelung einfach verblassen.

Andreas hatte bereits diese Strukturen erahnt, die Tatsachen und Fakten jedoch, haben Ihn unmittelbar erschrocken. Wer dies öffentlich machen will, oder wer diese Strukturen angreifen möchte, wird mit Repressionen belegt, denn dann ist man wirklich gefährlich.

Recht und Gesetz ist in der JVA Bützow ein Zufallsprodukt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unmittelbar betont und es kann nur jedem einzelnen geraten werden, wehrt Euch.
Es wird auch Zeit, dass wegen des Vorfalls vom 01.05.2021 in der JVA Bützow politische Konsequenzen eintreten müssen. Anders jedenfalls, ist diese Kriminelle Bande nicht zu stoppen.“