Moabit: Gefangener gewinnt Rechtsstreit wegen Leibesvisitation

Kay seine Zelle wurde am 28.01.21 gerazzt und er musste eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen, weil er Informationen über den Mord an Ferhat Mayouf, u.a. auf der Gedenkkundgebung vorm Knast Moabit für Ferhat Mayouf am 23.01.21, öffentlich machte. Gegen die Razzia wehrte sich Kay auf rechtlichen Weg, ohne Anwalt. Diesen dokumentieren wir an dieser Stelle, weil er auch für andere Gefangene hilfreich sein kann, wenn sie Leibesvisitationen über sich ergehen lassen müssen und sich dagegen wehren wollen.

  1. Zunächst wandte sich Kay am 30.01.21 an das Landgericht Berlin, 42. Große Strafkammer mittels des §119a StPo [Antrag auf gerichtliche Entscheidung; weil Kay zur Zeit der Antragstellung U-Häftling war, handelt es sich um den §119a StPo und nicht um den §109 StVollzG Berlin. Dieser wird in der Strafhaft angewendet]
  2. Parallel dazu ging eine Dienstaufsichtsbeschwerde [hier ein Teil davon dokumentiert] an die Senatsverwaltung der Justiz. [Der Rest der Dienstaufsichtsbeschwerde gleicht dem Antrag an das Landgericht Berlin]
  3. Dann war lange Zeit Ruhe und Kay wartete auf Post. Folgender, knapp gefasster Brief des Knastes bekam er dann am 04. März 2021.
  4. Worauf Kay dem Knast am 06.März 2021 antwortete. Im Schreiben geht er u.a. darauf ein, dass es sich bei der Zellenrazzia um eine „Machtdemonstration“ wegen der Demonstration/Kundgebung am vorm Knast Moabit am 23.01.21 handelt. [Kay kam vor Ort durch eine Audio Nachricht zu Wort]
  5. Am 23. März bekam er folgende Anwtort vom Knast. (ähnelt der Antwort vom 04. März)
  6. Wie vielleicht vorherrsehbar, zeigt sich Kay weiterhin diskussionefreudig und antwortet wieder am 24.03.21. Dieses Mal erwähnt er am Ende des Briefes, dass alle Informationen über den Knast an Gruppen wie Death in Custody, die Rote Hilfe oder uns gehen und betont gleichzeitig, dass es nun keine Antwort mehr seitens des Knastes braucht.
  7. Dann ist es lange ruhig. Schlussendlich meldete sich das Landgericht am 14.07.21 mit einem Beschluss, der für Kay teilweise positiv ausging. Zwar sieht das Gericht die Razzia als zulässig hin, hingegen nicht die Leibesvisitation.

Die Strategie von Kay ist aufgegangen: zusammen mit emanzipatorischen Projekten kämpfen, sich nicht isolieren und den Mund verbieten lassen, sondern geschlossen zusammenstehen und offensiv bleiben. Kay hat immer wieder die politische Dimension hinter der Repression gegen ihn betont und ebenfalls gezeigt, dass er nicht alleine ist, sondern Menschen hinter ihm stehen. Ob es einen direkten Austausch zwischen dem Gericht und dem Knast gab, können wir nur mutmaßen. Aber der Druck, den Kay zusammen mit Mitstreiter*innen draußen aufgebaut hat, scheint wirkungsvoll zu sein.

Seine Angehörigen dazu:

„Weitere Rechtsmittel behält sich Kay vor. Der Kampf geht weiter und Kay ist mit dem Knast noch lange nicht fertig. Der Bericht ist eine Zwischenbilanz.“

Update 09.02.22:

Weitere Rechtsmittel wurden angewendet, Ergebnis: Kay erhielt 1000 Euro Schmerzensgeld als Entschädigung! 🙂

Hier der rechtliche Weg:

8. Kays Anwältin verfasste im Oktober 2021 dieses Schreiben an das Landgericht Moabit. Es wird sich auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG Bln) und den Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 3 Ws 118/17, des OLG Frankfurt/Main bezogen.

9. Am 01.02.22 folgte eine Amtshaftungsklage von Kay mit Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das UVollzGBerlin. Er beantragte Prozesskostenhilfe und eineEntschädigungszahlung von 1000 Euro.

10. Februar 2022: auf dem Konto der Anwältin landeten 1000 Euro. 🙂